Mitarbeit im Verein

DU kannst dazugehören – mit deiner Zeit – deiner Persönlichkeit – deiner Kompetenz.

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Du treibst gerne Sport?

Du kannst gut mit Kindern und Jugendlichen umgehen?

Dann bist du bei uns genau richtig! 

Werde Sporthelfer/in in unserem Turn- und Sportverein! 

Danach kannst du dich qualifizieren und auch eine Laufbahn als Trainer/in einschlagen.

Du bist interessiert? Dann nimm Kontakt zu uns auf!

Zur Mitarbeit in unserem Sportverein bereit

Du würdest dich gerne einbringen und ein Teil unseres Teams werden, bist dir aber nicht sicher wie?

Dann sprich deine/n Übungsleiter/in an und/oder fülle unseren Fragebogen zur Mitarbeitsbereitschaft aus und sende ihn an unsere Geschäftsstelle oder gib ihn persönlich in unserer Geschäftsstelle ab!

Fragebogen_Mitarbeitsbereitschaft.pdf

Der TuS Essen-Rüttenscheid 1887 e. V. nimmt den Schutz deiner persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln deine personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften nach dem BDSG 

Für Fragen und bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit im TuS Rüttenscheid kannst du uns auch über unser „Kontaktformular“ kontaktieren.

Wer anderen – hilft – sich selbst

Schon mit einer Stunde in der Woche oder im Monat ist vielen Menschen geholfen.

Hilfsbereitschaft anderen Menschen gegenüber fördert auch das eigene Wohlbefinden.

Sozial engagierte Menschen sind gesünder, eher mit ihrem Leben zufrieden und leiden seltener unter Depressionen.¹
Ehrenamtliches Engagement fördert soziale Kontakte, Selbsteinschätzung und Selbstwertgefühl; erleben, dass das eigene Handeln anderen hilft. Wodurch sich wiederum auch die Qualität der Beziehungen zu anderen Menschen verbessert.
Dabei ist es wesentlich, dass Helfer anfangs begleitet und gut auf ihre Aufgaben vorbereitet werden, um nicht in Rollenkonflikte zu geraten oder zu großen emotionalen Belastungen ausgesetzt werden.

Was kann uns die Hilfsbereitschaft bringen?

Egal, welche Motive sich hinter unserer Hilfsbereitschaft verbergen, sie kann unser Leben verlängern und wesentlich zu unserem körperlichen und seelischen Wohlbefinden beitragen. Lebensverlängernd wirkt sie,

  • wenn wir einer festen Organisation oder Gruppe angehören und/oder
  • wenn wir andere unterstützen und auch unterstützt werden.

Eine Studie mit 1.700 Frauen ergab: Wer anderen hilft, wird ruhiger, ausgeglichener und erlebt im Augenblick der Hilfeleistung ein Stimmungshoch. Dieses Hochgefühl kommt dadurch zustande, dass in unserem Körper sog. Endorphine, körpereigene Schmerzkiller und Stimmungsmacher freigesetzt werden. Bei einem Drittel der Frauen, die sich regelmäßig für einen guten Zweck einsetzten, gingen stressbedingte Magen- und Kopfschmerzen zurück. Das Selbstwertgefühl stieg an und Einsamkeitsgefühle sowie Depressionen nahmen ab.
Selbst die Erinnerung an die gute Tat führt noch dazu, dass man sich besser fühlt. Das Hochgefühl entsteht allerdings nicht, wenn man nur Geld spendet oder anonym Hilfe leistet. Das mit der guten Tat verknüpfte gute Gefühl trägt auch dazu bei, dass unsere Abwehrkräfte steigen und wir eine zufriedene Ausstrahlung bekommen.

Was hindert uns daran, anderen zu helfen?

Bereits als kleine Kinder lernen wir, wie wichtig andere Menschen für uns sind, und ob wir uns für andere Menschen einsetzen. Wir lernen, Ziele im Leben zu setzen und sie zu verfolgen. Krisen und Erfahrungen in unserem Leben können unser Verhalten jedoch verändern. Manche Menschen fühlen sich von anderen Menschen so enttäuscht, dass sie entscheiden, nur noch an sich selbst zu denken. Sie haben Angst, ausgenutzt zu werden und wieder den Kürzeren zu ziehen. Andere wiederum erleben beispielsweise durch eine schwere Erkrankung, wie wichtig und hilfreich die Umwelt ist, sodass sie sich von nun an für andere einsetzen.
Auch die Ängste, sich zu überfordern, den Anforderungen nicht gewachsen zu sein oder für immer verpflichtet zu sein, wenn man einmal beginnt, hemmen unsere Hilfsbereitschaft. Wir sollten uns bei unseren Hilfeleistungen nicht überfordern, sondern unsere eigenen Kräfte berücksichtigen. Doch geht es nicht um ein Alles-oder-Nichts-Prinzip. Schon mit einer Stunde in der Woche oder im Monat ist vielen Menschen geholfen.²

Quellen:
¹ Lisa Warner, Gesundheitspsychologin der freien Universität Berlin    
(http://www.wiesbadener-kurier.de/ratgeber/gesundheit/meldungen/7969229.htm)
² Dr. Doris Wolf, Diplom Psychologin, Psychotherapeutin 
  (http://www.doriswolf.de/)

Schon gewusst?

Gesetzliche Regelungen für freiwilliges Engagement in NRW

Die Gesetzgebung fördert das Bürgerschaftliche Engagement durch rechtliche, organisatorische oder und finanzielle Regelungen. Das Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts sieht zum Beispiel vor, dass als gemeinnützig anerkannte Vereine keine Gewerbe- und Körperschaftssteuern abführen müssen. Zudem ist für viele Leistungen lediglich ein Umsatzsteuersatz von 7 Prozent zu leisten und Spenden oder Mitgliedsbeiträge lassen sich steuerlich absetzen.
Steuerbegünstigt ist auch die sogenannte Übungsleiterpauschale. Sie gilt für nebenberufliche Tätigkeiten in den Bereichen Übungsleitung, Ausbildung, Erziehung, Betreuung und Pflege. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehrenamtliche pro Person und Jahr 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei als Aufwandsentschädigung erhalten. Einnahmen, die diesen Freibetrag übersteigen, müssen versteuert werden.
Der Bildungsurlaub ist schließlich der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung. Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter dürfen demnach 3 bis 5 Tage im Jahr während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Seminaren teilnehmen. Dieser Anspruch lässt sich neben der beruflichen Weiterqualifizierung auch für Fortbildungen nutzen, die für das eigene freiwillige Engagement hilfreich sind.

„Ehrenamt_und_steuern_gesetzliche_grundlagen.pdf“

Schlau eingestielt: das Qualifizierungssystem des LSB

In zwei Schritten zum Übungsleiter

Ab dem 13. Lebensjahr kann der Schritt in Richtung Übungsleiter getan werden. Zunächst wird die Basis gelegt: Jugendliche starten mit einer Gruppenhelfer- oder Sporthelfer-Qualifikation. Erwachsene belegen ein Basismodul, anschließend ein Aufbaumodul, wahlweise zugeschnitten auf den Sport mit Kindern und Jugendlichen, mit Älteren oder sportartübergreifend. Nach einer „Investition“ von insgesamt 120 Lerneinheiten – das entspricht etwa acht Wochenenden – hat man den ÜL-C-Schein in der Hand.

Nach einem Jahr Sportpraxis kann sich der Übungsleiter über die B-Lizenz tiefer spezialisieren, etwa, wenn man Angebote machen möchte, die mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Wiederum gabelt sich der Weg, etwa in Richtung Rehabilitation oder Richtung Prävention, vielleicht aber auch auf den Schwerpunkt Kinder- und Jugendsport. Zwischen 60 und 100 Lerneinheiten müssen aufgebracht werden – dann ist der ÜL-B absolviert.

Wissen braucht Pflege. Um up to date zu bleiben, muss jede  Lizenz alle vier Jahre mit einem geringen Zeitaufwand verlängert werden. Ganz gleich wo: Alle Anbieter sind anerkannt.

Alle Fragen rund um Ihre Lizenzlaufbahn beantwortet: Service Qualifizierung, Telefon 0203 7381-777, vibss@lsb.nrw

Engagementnachweis

Erstelle deinen Engagementnachweis – ganz einfach in nur vier Schritten.

Vibss.de/service-projekte/engagementnachweis

Wir suchen engagierte Menschen für verschiedene Tätigkeiten in unserer Vereinsführung!

Gesucht werden:

  • ein/e Geschäftsführer/in
  • Verantwortliche für unsere Turn- und Sportgeräte
  • Verantwortliche für das Vorbereiten/Durchführen von Veranstaltungen
  • ein/e Mitarbeiter/in für sportliche Angelegenheiten

Sie sind interessiert? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wir suchen Sporthelfer/innen bzw. Übungsleiter/innen und Interessierte, die es werden möchten (Jugendliche und Erwachsene):

  • für Kleinkinderturnen
  • für Gerätturnen und Trampolinturnen
  • für selbstgewählte Sportarten/Sportangebote

(Honorar nach Absprache, im Rahmen der gesetzlichen Übungsleiterpauschale)

Wir suchen Übungsleiter/innen:

  • für unsere Gerätturn-Leistungsgruppe Mädchen montags 16:00-20:00 Uhr, donnerstags 17:00-20:00 Uhr, sonntags 10:00-13:00 Uhr.  Es sollte mindestens ein Übungsleiter-C-Schein für Gerätturnen und Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen vorhanden sein.  
  • für Trampolinspringen Kinder und Jugendliche freitags 17:00-20:00 Uhr. Es sollte ein Übungsleiter-C-Schein und Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen vorhanden sein.

(Honorar nach Absprache, im Rahmen der gesetzlichen Übungsleiterpauschale)

Spenden:

Spenden für unseren gemeinnützigen Turn- und Sportverein können Sie auf unser Vereinskonto:

  • Bankverbindung: Sparkasse Essen
  • IBAN: DE10 3605 0105 0008 1022 20
  • BIC: SPESDE3EXXX